Es wird bekannt gemacht, dass mit Wirkung vom 30. April 2026 die Friedhofs-, Grabmal- und Bepflanzungs- und die Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof der Evang.-Luth. Kirchenstiftung Altdorf geändert werden.
Die Satzungsänderungen wurden mit Schreiben der Evang.-Luth. Landeskirchenstelle in Ansbach vom 15.04.2026, Az.: 68/20, 68/52, kirchenaufsichtlich genehmigt.
Sie liegen ab sofort für die Dauer von vier Wochen während der Öffnungszeiten im Pfarramt zur Einsichtnahme auf.
Gerne können Sie sich die neuen Ordnungen auch online ansehen: