Standfestigkeitsprüfung auf unseren Friedhöfen

KirchlicherFriedhof
Bildrechte N. Thalheimer

Aufgrund der geltenden Rechtsprechung (vgl. § 836 des Bürgerlichen Gesetzbuches) sind die Friedhofsträger gehalten, mindestens einmal im Jahr, nach der Frostperiode, die Grabmale auf ihre Standfestigkeit zu überprüfen.

Die Durchführung der Überprüfung findet in Altdorf und Eismannsberg, je nach Wetterlage, in der Zeit zwischen dem 13. und 17. April 2026 statt.